Quartalsberichterstattung

Quartalsberichterstattung
Zwischenberichterstattung. In den USA haben börsennotierte Unternehmen ihre jährliche Berichterstattung durch die Abgabe vierteljährlicher Zwischenberichte, sog. „Quarterly Reports“, zu ergänzen. Diese enthalten, in verkürzter Form und auf das jeweilige Quartal beschränkt, diejenigen Informationen, die auch im jährlichen Geschäftsbericht enthalten sind. Die Quartalsberichte sind jeweils innerhalb von 45 Tagen nach Ende des ersten, zweiten und dritten Quartals auf einem speziellen Vordruck (Form 10-Q) bei der  SEC einzureichen. Für sie besteht keine generelle Prüfungspflicht. Die für die Q. gültigen Rechnungslegungsvorschriften finden sich in  APB-Opinion 28 „Interim Financial Reporting“.

Lexikon der Economics. 2013.

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